Gutachterausschuss
Gutachterausschüsse sind auf der gesetzlichen Grundlage des Baugesetzbuches (§§ 192 ff. BauGB) als Landeseinrichtung bei den kreisfreien Städten, Kreisen und Großen kreisangehörigen Gemeinden eingerichtet. In der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GAVO NRW) sind die Aufgaben, Zuständigkeiten und Bildung der Gut-achterausschüsse geregelt. Zur Vorbereitung ihrer Arbeiten bedienen sich die Gutachterausschüsse jeweils einer Geschäftsstelle, die bei der jeweiligen Gebietskörperschaft eingerichtet ist.
Die Grundstücksbewertungen erfolgen auf der Grundlage des BauGB, der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), den jeweiligen Wertermittlungsrichtlinien in NRW und von den Modellen der Arbeitsgemeinschaft der Vorsitzenden der Gutachterausschüsse in NRW (AGVGA.NRW). Die gesetzlichen Grundlagen sind auch unter www.boris.nrw.de (Rubrik Information – Rechtliche Grundlagen) zu finden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Hagen ist eine behördliche Ein-richtung des Landes NRW, die für das Stadtgebiet Hagen zuständig ist. Er wurde auf der Grundlage des damaligen BBauG 1961 eingerichtet und besteht seitdem aus einem neutralen, weisungsunabhängigen und sachverständigen Kollegialgremium. Die berufsübergreifende Zusammensetzung der Sachverständigen aus dem Immobilienbereich garantiert kompetente Lösungen komplexer Bewertungsaufgaben.