Verkehrswertgutachten über eine Immobilie bieten für einen beabsichtigten Verkauf, eine anstehende erbrechtliche oder eheliche Einigung über das gemeinsame Eigentum, aber auch für steuerliche Zwecke (z.B. zur Berechnung der Erb- oder Schenkungssteuer) eine grundlegende, objektive Basis.
Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Verkehrswertgutachten über unbebaute, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Erbbaurechte, Wohnrechte), die sich in seinem Zuständigkeitsbereich (Stadtgebiet Hagen) befinden. Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.
Die Gutachtenerstellung erfolgt immer mit einem sachverständigen Kollegialgremium (mindestens drei Sachverständige) des Gutachterausschusses und einem Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Die Immobilie wird zunächst besichtigt, wobei sich die Sachverständigen über das Grundstück, das Gebäude, die Ausstattung und den baulichen Zustand vor Ort detailliert informieren. Ergänzend werden dabei die von der Geschäftsstelle zusammengestellten Unterlagen (z.B. Bauakten, aktuelle online - Grundbuchauszüge, Mietpreisspiegel, Auskünfte zu Baulasten und Altlasten) herangezogen.
In der nachfolgenden Gutachterausschusssitzung wird unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Gegebenheiten und der örtlichen Marktkenntnis der Verkehrswert der Immobilie ermittelt und von den Sachverständigen beschlossen.
Das Wertgutachten wird in gebundener Schriftform einschließlich aller beschreibenden Anlagen dem/den Antragsteller(n) in der beantragten Anzahl ausgefertigt. Die Gebührenübersicht steht im pdf-Format als Download zur Verfügung.
Infoblatt Verkehrswertgutachten
Antragsberechtigt sind alle (Mit-)Eigentümer, Erben oder auch Inhaber von Rechten an einem Grundstück (z.B. Erbbaurechtsnehmer oder Erbbaurechtsgeber). Sind Sie nicht Eigentümer der zu bewertenden Immobilie, so fügen Sie bitte eine Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, ggf. einen Erbschein bei. Zur Beratung steht Ihnen die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zur Verfügung. Zur Antragstellung können Sie unser Antragsformular im pdf-Format als download nutzen, welches Sie unterzeichnet per Fax oder auf dem Postwege an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses senden können.
Antrag Verkehrswertgutachten (pdf-Format)
Maßgebend für die Tätigkeit des Gutachterausschusses sind insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches [BauGB], die Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte [GAVO NW] sowie die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken [ImmoWertV] in der jeweils geltenden Fassung.
Info / Kontakt |
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Geschäftsstelle des Gutachterausschuss in der Stadt Hagen Tel.: 02331-2072660 Fax: 02331-2072462 E-Mail: gutachterausschuss@stadt-hagen.de |